Willkommen bei Logopädie mit Herz in Zetel.

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

 

Mit dieser Seite möchten wir Sie gern über die Logopädie, unsere Leistungen und die Praxis informieren.
Wir sind der Spezialist für Diagnostik und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen im ehemaligen Ärztehaus an der Bahnhofstr. 13 in Zetel.
Für uns steht folgende Vision im Vordergrund: „Logopädie mit Herz & Seele!“
Wir bieten eine kompetente, qualifizierte und empathische logopädische Versorgung bei unseren Patienten an.
Es werden bei Bedarf und entsprechender Verordnung Hausbesuche durchgeführt.

Möchten Sie einen Termin vereinbaren, melden Sie sich gerne bei uns.
Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik „Kontakt“. 

Das Wohlbefinden unserer Patienten, deren Angehörigen wie auch des gesamten Teams, erhält neben einem allgemeinen respektvollen Umgang einen hohen Stellenwert in unserer Arbeit.
Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse mit in Diagnostik- und Therapieplanung einbezogen und Therapeuten fortgebildet, um die effektivste Versorgung zu bieten.
Ziel ist eine auf eine auf Patienten abgestimmte, individuelle Logopädie, mithilfe welcher Patienten Beeinträchtigungen vermindern/überwinden.
Das Erreichen einer höheren Lebensqualität im Alltag ist unser Anspruch.
Für uns ist es wichtig, Patienten in der Ganzheit wahrzunehmen und auf Augenhöhe zu begegnen.

 

DER WEG ZUR THERAPIE

Besuch beim Arzt
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird ärztlich verordnet. Mögliche verordnende Ärzte sind: Kinderarzt, Allgemeinarzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde, HNO-Arzt, Pädaudiologe und Phoniater.

Rezept erhalten
In der Regel tragen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine vorgeschriebene Eigenbeteiligung (10% des Rezeptwertes plus 10,00 Euro Rezeptgebühr), welche der Patient selber leisten muss. Bei Vorlage eines Befreiungsausweises ist der Patient von der Zuzahlung befreit. 

Termin vereinbaren
Sobald Sie eine Überweisung für eine logopädische Behandlung vom Arzt erhalten haben, setzen sie sich zeitnah mit uns in Verbindung. Da die Verordnung nach 28 Tagen ihre Gültigkeit verliert, ist es wichtig schnellstmöglich einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.