Terminabsagen 

Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Dies beinhaltet, dass die vereinbarten Termine ausschließlich für den jeweiligen Patient*innen reserviert sind.
Damit die Therapie gut planbar ist, bitten wir Sie, vereinbarte Termine zuverlässig wahrzunehmen. Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Terminabsagen können auch per Mail oder auf dem Anrufbeantworter (auch Sonntags!) hinterlassen werden. Auch das ermöglicht uns die frühzeitige Neuterminierung und erhöht die Chance, dass Parient*innen der Warteliste den freigewordenen Termin für ihre Therapie nutzen können. 

 

Ausfallgebühr

Eine Ausfallgebühr ist durch den Behandlungsvertrag nach BGB gesetzlich verankert und damit unser Recht als Heilmittelpraxis.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, damit der Termin anderweitig belegt werden kann. Andernfalls sind wir berechtigt eine Ausfallgebühr in Höhe des Therapiesatzes in Rechnung zu stellen, welche privat zu erstatten sind.
Unser Ausfallhonorar beträgt
– pro Therapieeinheit 45min: 71,67 EUR; 30min: 52,12 EUR
– pro Erstdiagnostik: 117,27 EUR
– pro Hausbesuch eine Einsatzpauschale von 22,38 EUR

Selbstverständlich versuchen wir den Ausfall für Sie durch einen anderen Patienten abzufedern. So muss keine Rechnung entstehen. Gelingt uns dies jedoch nicht oder verbleibt für die Planung keine Zeit mehr, so wird Ihnen die o.g. Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

Wie lässt sich die Erhebung einer Ausfallgebühr vermeiden?

  1. Bei Verhinderung rechtzeitig spätestens 24h vorher absagen!
  2. Sobald Sie merken, „da bahnt sich eine Erkältung/Grippe an“, bitte umgehend melden.
  3. Bei kurzfristiger Verhinderung des Patienten, können die Eltern/Angehörigen die Therapiezeit gerne für ein Entwicklungsgespräch mit Ihrer Therapeutin nutzen.
  4. Daumen drücken, dass wir den Ausfall spontan noch anderweitig belegt bekommen… Je mehr Zeit uns zur Verfügung steht, desto besser stehen die Chancen!

Ausfallgebühr ist gesetzlich verankert

Wenn Sie Ihren Termin kurzfristig absagen oder nicht wahrnehmen, geraten Sie laut §615 BGB in so genannten „Annahmeverzug“.

Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass wir für Sie unsere Arbeitszeit reserviert haben und durch Ihr Nichterscheinen Verdienstausfälle zu verzeichnen haben. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie diesen Verdienstausfall zu erstatten haben. Den genauen Gesetzestext und weiterführende rechtliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Links.

https://www.iww.de/pp/recht/verguetung-wann-duerfen-sie-als-therapeut-ein-ausfallhonorar-verlangen-f97356

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Patient*innen und deren Angehörigen, die Terminänderungen frühzeitig melden und im Falle eines Ausfalles die Rechnung aufrichtig und zeitnah begleichen. Danke, dass Sie unsere Arbeit auf diese Weise wertschätzen. Das hebt definitiv die Arbeitsmoral und somit die Qualität unserer Arbeit.